Sondervermögen
Ist Dein Depot sicher?
Wann sind Wertpapiere Sondervermögen und wann nicht? Viele denken, wenn sie Wertpapiere kaufen und ein Depot bei der Bank haben, kann den Papieren im Falle einer Pleite der Bank nichts passieren. Damit hier keine Sachverhalte vermischt werden, bringen wir heute einmal etwas Licht ins Dunkel und untersuchen, wann es sich um Sondervermögen handelt und wann nicht.
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Wann sind also Wertpapiere Sondervermögen und damit im Fall einer Pleite gesichert? Bei den Wertpapieren gibt es eine sehr breite Palette. Die bekanntesten sind sicherlich die Aktien und Anleihen.
Aktien
Eine Aktie ist ein Dokument, welches einen Anteil an einem Unternehmen verbrieft. Die Höhe dieses Unternehmensanteils ist der Nennwert, z.B. 50 Euro. Die Ausnahme sind Stückaktien, die keinen Nennwert ausweisen. Hier ergibt sich der Nennwert aus der herausgegebenen Menge an Aktien. Jede Aktie verbrieft dann einen Prozentanteil des gesamten Aktienvolumens.
Wenn eine Aktie an der Börse gehandelt wird, wird sie zum Kurswertgehandelt, der sich aus Nachfrage und Angebot bildet. Dieser kann über oder unter dem Nennwert liegen, z.B. 30 oder 70 Euro. Es handelt sich hier um eine direkte Investition in das Unternehmen. Insofern ist man direkt am Unternehmenserfolg oder natürlich auch am Scheitern beteiligt.
Anleihen
Ein festverzinsliches Wertpapier, also eine Anleihe ist ein Darlehen. Man verleiht beispielsweise dem Anleiheherausgeber, einem Unternehmen oder einem Staat einen gewissen Betrag, z.B. 5.000 Euro über eine bestimmte Laufzeit, z.B. 10 Jahre zu einem festgelegten Zins, z.B. 3% p.a..
Hier ist man nur indirekt am Erfolg oder Scheitern das Emittenten beteiligt. Funktioniert alles, gibt’s jährlich den Zins und nach Ablauf der Laufzeit sein komplettes Geld zurück. Börsenfähige Anleihen können an der Börse gehandelt werden. Je nach Höhe des Zinssatzes und der aktuellen Zinsumgebung kann der Kurswert ebenfalls über oder unter dem Nennwert liegen.
Wer bei einer Bank Aktien oder Anleihen im Bankdepot hat, gelten diese im Pleitefall der Bank nicht als Sondervermögen. Kommt es zum Entschädigungsfall durch die Einlagensicherung fallen diese Wertpapiere zusammen mit dem vorhandenen Bankguthaben unter die 100.000 Euro-Entschädigungsgrenze. Hier muss der Kurswert der Papiere und das monetäre Guthaben auf Konten zusammenaddiert werden. Ist die Summe höher als 100.000 Euro, siehts schlecht aus.
Offene Fonds
Anders verhält es sich bei Fondsanteilen. Diese sind auch Wertpapiere aber sie verbriefen einen Anteil an einen Fondsvermögen. Diese Fonds werden in der Regel von der herausgebenden Fondsgesellschaft verwaltet und sind dann tatsächlich auch Sondervermögen. Erkennbar ist das, dass die Fondsvermögen nicht von der Fondsgesellschaft bilanziert werden und damit nicht zum Unternehmensvermögen zählen. Das bedeutet, geht die Fondsgesellschaft kaputt, fallen die Fondsvermögen nicht in die Insolvenzmasse und sind geschützt.
Das Ganze wird aber spannend, wenn Du Fonds kaufst und diese nicht im Depot der Fondsgesellschaft sind, sondern im Depot Deiner Bank. Angenommen Du hast Fonds des Anbieters „MEGAfonds“ (Fantasiename), die Anteile sind aber im Depot Deiner Hausbank, der „MEGA-Bank“ (Fantasiename).
Geht die Fondsgesellschaft „MEGAfonds“ kaputt, sind die Fondsvermögen geschützt, da Sondervermögen. Hast Du die Fondsanteile aber im Depot der „MEGA-Bank“ und die geht kaputt, wird im Entschädigungsfall das Fondsvermögen zusammen mit den Bankguthaben mit maximal 100.000 Euro entschädigt.
Zertifikate
Ein beliebtes Angebot von Banken sind auch Zertifikate. Das sind Papiere, die sich auf einen Basiswert beziehen. Das können alle möglichen Sachen sein, Aktien, Fonds, Indizes, Rohstoffe usw. Auch diese Papiere sind kein Sondervermögen und fallen somit im Entschädigungsfall in die Höchstgrenze von 100.000 Euro mit hinein. Darüber hinaus sind Zertifikate oft mit zusätzlichen Kosten verbunden. Da lohnt es mehr, direkt in den Basiswert zu investieren.
Völlig außen vor sind selbstverständlich geschlossene Fonds. Das sind unternehmerische Beteiligungen, die nicht in den Bereich der Wertpapiere fallen. Dazu gehören z.B. geschlossene Immobilienfonds, Solar- und Windparks, private Equity, Schiffsbeteiligungen usw.
Frag am besten bei Deiner Bank nach
Unter Vermögensschutzaspekten wäre es also ratsam, falls hohe Wertpapierbestände vorhanden sind – insbesondere ETFs und offene Fonds, die im Depot einer normalen Geschäftsbank geführt werden, sich genau darüber zu informieren, wie es sich im Pleitefall genau verhält.
Zu mir als Autor
Seit 2002 bin ich selbstständiger Versicherungs- und Finanzberater und Geschäftsführer der Lieblingsmakler GmbH & Co. KG. Neben dem Fachberater für Finanzdienstleistungen (IHK) bin ich qualifizierter Experte für Private Krankenversicherung, betriebliche Altersvorsorge und Baufinanzierung.
Mit meinem Unternehmen zähle ich u.a. zu den TOP 10 Versicherungsmaklern in Deutschland 2016 und wurde 2018 vom Handelsblatt zu einem der besten freien Berater für Geldanlagen gekürt.
Fazit: Auf die Details kommt es an
Der Wertpapiermarkt ist gewaltig und kaum überschaubar. Deshalb ist es hilfreich, sich bei einem geplanten Investment neutralen Rat einzuholen. Die LIEBLINGSMAKLER als Berater auf Honorarbasis haben den Marktüberblick und können bei der Gestaltung Deiner Vermögensplanung mit ihrem Know-how viel beitragen. Mach also gleich einen Termin aus.
LIEBLINGSMAKLER-Tipp
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Zu mir als Autor
Seit 2002 bin ich selbstständiger Versicherungs- und Finanzberater und Geschäftsführer der Lieblingsmakler GmbH & Co. KG. Neben dem Fachberater für Finanzdienstleistungen (IHK) bin ich qualifizierter Experte für Private Krankenversicherung, betriebliche Altersvorsorge und Baufinanzierung.
Mit meinem Unternehmen zähle ich u.a. zu den TOP 10 Versicherungsmaklern in Deutschland 2016 und wurde 2018 vom Handelsblatt zu einem der besten freien Berater für Geldanlagen gekürt.
2 Responses
“Wer bei einer Bank Aktien oder Anleihen im Bankdepot hat, gelten diese im Pleitefall der Bank nicht als Sondervermögen. Kommt es zum Entschädigungsfall durch die Einlagensicherung fallen diese Wertpapiere zusammen mit dem vorhandenen Bankguthaben unter die 100.000 Euro-Entschädigungsgrenze. Hier muss der Kurswert der Papiere und das monetäre Guthaben auf Konten zusammenaddiert werden. Ist die Summe höher als 100.000 Euro, siehts schlecht aus.”
“Hast Du die Fondsanteile aber im Depot der „MEGA-Bank“ und die geht kaputt, wird im Entschädigungsfall das Fondsvermögen zusammen mit den Bankguthaben mit maximal 100.000 Euro entschädigt.”
Das ist schlicht und einfach komplett falsch. Weshalb veröffentlichen Sie so etwas?
Wertpapiere in einem Depot werden nicht von der Einlagensicherung umfasst, weil es sich eben gerade nicht um Einlagen handelt. Wertpapiere in einem Depot sind bei Banken von vornherein nicht Teil der Haftungsmasse, da sie im Gegensatz zu Einlagen (“Konten”) zu jeder Zeit im Eigentum des Kunden stehen.
Einlagen dagegen sind Forderungen an die Bank, die auch bei ihr bilanziert werden – wird die Bank zahlungsunfähig und kann die Forderungen nicht mehr erfüllen, d.h. die Einlagen zurückzahlen, springt die Einlagensicherung mit den bekannten Grenzen ein.
Der Wertpapierbestand ist bei einer Bankenpleite dagegen zu keiner Zeit gefährdet, da die Bank hier nur als Verwahrer auftritt und die Wertpapiere eben gerade NICHT in der Bankbilanz bilanziert sind. Die einzigen Wertpapiere, die Sie in einer Bankbilanz finden werden, sind die Papiere im Eigenhandel des Instituts (“Depot A”), also Wertpapiere, mit denen die Bank selbst handelt und anlegt – niemals die der Bankkunden.
Im Fall einer “Pleite” wird der Depotinhalt der Kundendepots einfach zu einem anderen Institut übertragen.
Vergleichbar ist das Depot am ehesten mit einem Bankschließfach. Auch dessen Inhalt wird nicht einfach Teil der Bankbilanz und ist bei einer Insolvenz der Bank nicht in deren Haftungsmasse.
Das kann sein, ist aber nicht immer so. Darum bei der Bank nachfragen.