Firmenvermögen in steuerfreies Privatvermögen
Auf diesem Weg kannst Du es erreichen
Steuerfreies Privatvermögen aus Firmenvermögen zu machen, wer träumt nicht davon? Wenn eine Firma gute Gewinne erzielt, sammelt sich ein beachtliches Firmenvermögen an. Damit werden oft Investitionen getätigt, die das Unternehmen wettbewerbsfähig halten und dauerhaft die Existenz sichern. Manchmal sammelt sich mehr Firmenvermögen an, als man investieren mag.
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Wenn sich Unternehmer Gelder in Form von Ausschüttungen auszahlen lassen, werden diese Beträge einkommenssteuerpflichtig. Deswegen werden die Gelder meist in den Firmen belassen. Die wenigsten Unternehmer sind sich aber nicht bewusst, dass sie Firmenvermögen steuerfrei in Privatvermögen umwandeln können.
Gold, das Steuerwunder
Der Goldpreis entwickelt sich langfristig positiv. Preisgewinne bei Goldverkäufen sind nach einem Jahr komplett steuerfrei. Gold speichert die Kaufkraft zuverlässig und gilt als sicherste Anlageform. Dennoch sollte Gold immer langfristig gehalten werden. Hier empfehlen sich Zeiträume von mindestens 10 oder 15 Jahren.
Der Goldpreis hat per 28.03.2022 in den letzten 15 Jahren im Durchschnitt um 9,6 Prozent pro Jahr in Euro zugelegt. In Zahlen bedeutet das, dass eine Investition in Gold von beispielsweise 100.000 Euro am 28.03.2007 heute einen Verkaufspreis von 369.265,89 Euro erzielt hätte. Der Gewinn von 269.265,89 Euro wäre hier vollständig steuerfrei.
So weit so gut. Die Preisentwicklung von Gold kann natürlich nicht für die Zukunft vorhergesagt werden. Allerdings ist die Preisentwicklung nur ein Teil der Wahrheit, denn Preise spielen sich in der Geldwelt ab. Ein Barren Gold wird nicht wertvoller, weil der Preis steigt oder wertloser, wenn der Preis fällt. Schwankende Preise sind vielmehr ein Problem der Kaufkraft des Geldes und von Angebot und Nachfrage.
Steuerfreies Privatvermögen aus Firmenvermögen generieren
Nehmen wir an, eine Person hätte eine Firma, wäre zum Beispiel geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH oder Vorstand und Allein- oder Mehrheitsaktionär einer Aktiengesellschaft. Wie könnte diese Person Firmenvermögen in nahezu steuerfreies Privatvermögen umwandeln?
Hier kommt das Steuerwunder Gold ins Spiel. Der Erwerb von Gold unterliegt nicht der Mehrwertsteuer, denn Gold wird als Währung betrachtet, ist also Geld. Ein*e Vorstand/Vorständin oder ein*e Geschäftsführer*in könnte zum Beispiel vom Unternehmen ein Darlehen über 15 Jahre Laufzeit erhalten. Die Darlehenssumme beträgt beispielsweise 250.000 Euro.
Da die Zinsen derzeit niedrig sind, dürften beispielsweise 0,5 Prozent p.a. für dieses Darlehen als Zinssatz ausreichen, der über die gesamte Laufzeit festgeschrieben sei. Die monatliche Zinsbelastung läge dann bei 104,17 Euro, die vom Darlehensnehmer gezahlt werden müssten. Über 15 Jahre ergäbe sich damit ein Aufwand von insgesamt 18.750 Euro (104,17 Euro x 12 Monate x 15 Jahre).
Für die 250.000 Euro wird dann Gold gekauft und für 15 Jahre eingelagert. Für die Einlagerung wären dann Lagerkosten zu bezahlen, die je nach Lageranbieter variieren können. Nach 15 Jahren müsste das Darlehen komplett in einer Summe zurückgeführt werden. Dafür würde dann ein Teil des Goldes im Gegenwert des Darlehens steuerfrei verkauft werden. Nach der Rückzahlung des Darlehens wäre der Vertrag erfüllt und es entfällt auch die monatliche Zinszahlung.
Der Rest des Goldbestandes befände sich dann im Privatvermögen. Im Falle eines Verkaufs wäre dieser dann ebenfalls steuerfrei.
Zu mir als Autor
Seit 2002 bin ich selbstständiger Versicherungs- und Finanzberater und Geschäftsführer der Lieblingsmakler GmbH & Co. KG. Neben dem Fachberater für Finanzdienstleistungen (IHK) bin ich qualifizierter Experte für Private Krankenversicherung, betriebliche Altersvorsorge und Baufinanzierung.
Mit meinem Unternehmen zähle ich u.a. zu den TOP 10 Versicherungsmaklern in Deutschland 2016 und wurde 2018 vom Handelsblatt zu einem der besten freien Berater für Geldanlagen gekürt.
Fazit: Aus wenig viel gemacht
Würde sich der Goldpreis zum Beispiel so entwickeln wie in den letzten 15 Jahren, läge der Erlös des vollständigen Goldverkaufs bei 673.164,72 Euro. Und wenn Du etwas konservativer rechnen möchtest, wäre nach einer Verdoppelung des Geldpreises in 15 Jahren ein steuerfreier Erlös nach Darlehensrückführung von 250.000 Euro im Privatvermögen übrig. Dem gegenüber stünden sehr geringe Kosten von insgesamt 18.750 Euro für Zinsen plus Lagerkosten.
Frage Deinen Steuerberater, der wird es bestätigen. Die LIEBLINGSMAKLER sind Dir gern behilflich.
LIEBLINGSMAKLER-Tipp
Mit Hilfe unseres Mentoringprogramms helfe ich Dir gern zu mehr Erfolg beim Investment. Nimm gern Kontakt zu mir auf!
Zu mir als Autor
Seit 2002 bin ich selbstständiger Versicherungs- und Finanzberater und Geschäftsführer der Lieblingsmakler GmbH & Co. KG. Neben dem Fachberater für Finanzdienstleistungen (IHK) bin ich qualifizierter Experte für Private Krankenversicherung, betriebliche Altersvorsorge und Baufinanzierung.
Mit meinem Unternehmen zähle ich u.a. zu den TOP 10 Versicherungsmaklern in Deutschland 2016 und wurde 2018 vom Handelsblatt zu einem der besten freien Berater für Geldanlagen gekürt.