
Vorsorgen und Steuern sparen – Teil 2
Im ersten Teil dieses Blogbeitrags lag unser Schwerpunkt auf den unterschiedlichen Möglichkeiten, staatliche Fördermöglichkeiten im Rahmen der privaten und beruflichen Altersvorsorge auszuschöpfen.
Doch auch über die reine Altersvorsorge hinaus bemüht sich der deutsche Staat darum, seine Bürger beim Aufbau von Kapital für finanzielle Sicherheit und Unabhängigkeit zu unterstützen. Von welchen weiteren staatlichen Fördermöglichkeiten Sie als Privatperson profitieren können und wie Sie dies am besten angehen, möchten wir Ihnen im Folgenden übersichtsweise vorstellen.
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Fonds-Depot
Entscheiden Sie sich, Ihr Privatvermögen in Fonds-Depots anzulegen sind Sie grundsätzlich dazu verpflichtet, auf daraus resultierende Zinsen, Kursgewinne und Dividenden eine Abgeltungsteuer i. H. v. 26,3 % inkl. Solidaritätszuschlag zu entrichten. Daran ist auch erst einmal nichts zu rütteln.
Dennoch gibt es auch hier Möglichkeiten der Optimierung. Die Voraussetzungen sind jedoch etwas komplexer als bei den Fördermöglichkeiten in der privaten und betrieblichen Altersvorsorge.
Das Fonds-Depot muss mit einem Versicherungsmantel versehen werden. Einen solchen gibt es bereits ab 60 € p.a. Die Laufzeit muss dann mindestens 12 Jahre betragen und über das 62. Lebensjahr des Anlegers hinaus bespart worden sein. Dieses Verfahren nennt man Halbeinkünfteverfahren. Wie das Verfahren im Detail funktioniert und wirkt, erklären wir Ihnen gerne im Rahmen einer individuellen Beratung.
Hinweis
Wohnungsbauprämie
Auch, wer in eine selbst genutzte Immobilie, etwa in eine Eigentumswohnung oder ein Haus investiert, wird dabei durch den Staat unterstützt. Und zwar durch die Wohnungsbauprämie, welche Ihnen im Rahmen eines abgeschlossenen Bausparvertrages zugutekommt.
Auch hier gibt es wieder Voraussetzungen, welche Sie zur Inanspruchnahme dieser Förderleitung berechtigen. In diesem Falle muss die Immobilie, wie o.g., selbst bewohnt sowie das zur Verfügung gestellte Geld nachweislich für die Immobilie eingesetzt werden.
Doch Achtung: Die Wohnungsbauprämie wird nur an Personen ausgeschüttet, welche sich innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen bewegen. Denn Sie soll insbesondere jenen Menschen im mittleren und niedrigen Einkommensbereich als Anreiz und Unterstützung bei der Schaffung eigenen Wohnraums dienen. Für das Jahr 2021 liegt diese Einkommensgrenze bei 35.000 € zu versteuerndem Einkommen je Einzelperson.
Die Wohnungsbauprämie wird als Zuschuss gezahlt und beträgt derzeit 8,8 % der Aufwendungen für Ihre Bausparbeiträge. Ab dem Jahr 2021 steigt dieser Zuschuss sogar auf 10 % bis zu einem Sparbeitrag von 700 €.*
Schließen Sie also im kommenden Jahr einen Bausparvertrag ab, können Sie für diesen jährlich bis zu 70 € staatlichen Zuschuss erhalten. Bei einer Vertragslaufzeit von 30 Jahren bekämen Sie demnach 2.100 € einfach geschenkt.
Arbeitnehmersparzulage/VWL
Mit der Arbeitnehmersparzulage fördert der Staat vermögenswirksame Leistungen (VWL) für Geringverdiener, welche als Arbeitgeber-Zuschuss gezahlt werden.
In Anspruch nehmen kann ein Arbeitnehmer diese Förderung für das Beteiligungssparen (z. B. Aktienfonds), wenn er nicht mehr als 20.000 € (ledig) bzw. 40.000 € (verheiratet) zu versteuerndes Einkommen hat. Ihm wird dann eine Zulage von 20 % auf einen Höchstsparbetrag von 400 € (ledig) oder 800 € (verheiratet) gezahlt.*
Es ist außerdem eine Förderung von Bausparverträgen möglich. In diesem Falle liegt die Einkommensgrenze für ledige Personen bei 17.900 € zu versteuerndem Einkommen, bei verheirateten, gemeinsam veranlagten Personen bei 35.800 €. Für Bausparverträge wird die Zulage i. H. v. 9 % auf einen Höchstbetrag von 470 € (ledig) bzw. 940 € (verheiratet) gewährt.*
Pflege-Bahr-Vorsorge
Bei der Pflege-Bahr-Vorsorge handelt es sich um eine staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung. Diese wird durch den Versicherungsnehmer ergänzend zur gesetzlichen Pflegeversicherung abgeschlossen und muss mit mindestens 10 € monatlich bespart werden. Dann erhält der Versicherungsnehmer eine monatliche staatliche Zulage von pauschal 5 €.*
Die Zulage wird durch die Versicherungsgesellschaft für Sie beantragt.

Zu mir als Autor
Seit 2002 bin ich selbstständiger Versicherungs- und Finanzberater und Geschäftsführer der Lieblingsmakler GmbH & Co. KG. Neben dem Fachberater für Finanzdienstleistungen (IHK) bin ich qualifizierter Experte für Private Krankenversicherung, betriebliche Altersvorsorge und Baufinanzierung.
Mit meinem Unternehmen zähle ich u.a. zu den TOP 10 Versicherungsmaklern in Deutschland 2016 und wurde 2018 vom Handelsblatt zu einem der besten freien Berater für Geldanlagen gekürt.
Fazit
Die Möglichkeiten Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zu sparen, zurückzuholen oder sogar Zuschüsse zu erhalten sind vielfältig. Dennoch ist zu bedenken, dass natürlich immer auch Bedingungen an diese Förderangebote geknüpft sind. Denn selbstverständlich möchte der Staat sicherstellen, dass seine Zuwendungen auch so eingesetzt werden, wie sie gedacht sind.
Einschränkungen gibt es unter anderem bei der Frage nach der flexiblen Verfügbarkeit des angesparten Kapitals, der Vererbbarkeit des Guthabens oder auch in Form von nachgelagerten Steuern. Um hier feststellen zu können, ob die angebotenen Fördermöglichkeiten für Ihre persönliche Ausgangslage überhaupt in Betracht kommen und ob Ihnen die jeweilige staatliche Unterstützung etwaige Einschränkungen und Bedingungen wert sind, erfordert es eine eingehende Beratung durch einen Fachmann oder eine Fachfrau.
LIEBLINGSMAKLER-Tipp
Auch über weitere Wege der Steueroptimierung, u. a. bei der Erbschaftssteuer oder bei Schenkungen können sich auf ganz legalem Weg steuerliche Vorteile ergeben. Gerne geben wir Ihnen hierzu weitere Informationen, beraten Sie zu Fördermöglichkeiten und prüfen im Rahmen unseres Zweitmeinungsservice, ob Ihre bereits bestehenden Verträge bereits Ihr volles Förderpotential ausschöpfen.
Wir freuen uns, Sie beraten zu dürfen.
*Risikohinweis: Bei allen oben genannten Beispielberechnungen handelt es sich nur um eine Kurzbetrachtung der steuerlichen Behandlung. Jeder konkrete Fall erfordert unbedingt eine professionelle, ganzheitliche Beratung und Betrachtung der individuellen Situation.

Zu mir als Autor
Seit 2002 bin ich selbstständiger Versicherungs- und Finanzberater und Geschäftsführer der Lieblingsmakler GmbH & Co. KG. Neben dem Fachberater für Finanzdienstleistungen (IHK) bin ich qualifizierter Experte für Private Krankenversicherung, betriebliche Altersvorsorge und Baufinanzierung.
Mit meinem Unternehmen zähle ich u.a. zu den TOP 10 Versicherungsmaklern in Deutschland 2016 und wurde 2018 vom Handelsblatt zu einem der besten freien Berater für Geldanlagen gekürt.